Reduzierter Umsatzsteuersatz für Flüssiggaslieferungen - Es bleibt vermutlich beim 31. März 2024

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Sehr geehrte Kunden*innen,

das vorzeitige Ende des reduzierten Umsatzsteuersatzes für Flüssiggas-Lieferungen wurde bislang nicht rechtsgültig verabschiedet. 
Das Wachstumschancengesetz wird nun am 21. Februar 2024 im Vermittlungsausschuss beraten; der Termin wurde letzte Woche bekannt.

Nach dem Turnus der nachfolgenden Sitzungen der beteiligten gesetzgeberischen Institutionen (Bundestag und Bundesrat) kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass das Gesetz vor dem 01. März rechtsgültig verabschiedet werden kann.

Die logische Option ist daher, dass es beim ursprünglichen Ende der Umsatzsteuerabsenkung vom 31. März 2024 bleibt. Sollte sich an dieser Einschätzung etwas ändern, würden wir Sie hierüber informieren.

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