Gebäudeenergiegesetz

Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

TEGA liefert Antworten und erklärt, wie Sie mit Hilfe von Gas-Brennwerttechnik bzw. Hybridheizungen Bestandsgebäude kostengünstig, umweltfreundlich und zuverlässig umrüsten können und welche Förderungen möglich sind.

Als Spezialist für Flüssiggas haben wir von TEGA die letzte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) natürlich interessiert verfolgt und wollen Ihnen im Folgenden erläutern, was das GEG eigentlich ist, welche Möglichkeiten es gibt, mit modernen Gas-Brennwert-Heizungen, die natürlich auch mit Flüssiggas betrieben werden, klimafreundlich und zuverlässig zu heizen (auch in Kombination mit Multisplit-Klimaanlagen oder Solarthermie) und welche Fördermöglichkeiten es aktuell für den Umstieg auf Erneuerbare-Energie-Heizungen gibt.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – was ist das eigentlich genau?

Am 01.01.2024 ist in Deutschland die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als „Heizungsgesetz“, in Kraft getreten. Ziel des neuen GEG ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden voranzubringen und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das GEG regelt zum einen, welche Heizungen in Neubauten eingebaut werden müssen und bis wann und in welchem Umfang Bestandbauten mit erneuerbaren Energien (EE) beheizt werden müssen. Die wichtigsten Regelungen wollen wir Ihnen in einem kurzen Überblick vorstellen.

65%-EE (Erneuerbare Energien) -Pflicht in Neubaugebieten

Für alle Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird, gilt die Pflicht, zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu heizen.

Bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen, die abhängig sind von der kommunalen Wärmeplanung. Die muss von Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026 vorliegen und in kleineren Kommunen bis 30.06.2028.

In diesen kommunalen Wärmeplänen wird festgelegt, ob Hauseigentümer dann zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder dezentrale Lösungen beim Einbau einer neuen Heizung (z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie) gefunden werden müssen. Doch Vorsicht! Gibt es in Ihrer Kommune schon einen Wärmeplan, können auch frühere Fristen gelten.

WICHTIG: Es gibt keine Pflicht zum Heizungstausch - auch nicht bei Reparaturen

Wenn Ihre Heizung funktioniert, können Sie sie uneingeschränkt weiterbetreiben, auch wenn die Heizung nach einem Defekt repariert werden muss. Das heißt: Haben Sie eine Flüssiggasheizung, können Sie für diese weiterhin fossiles Flüssiggas nutzen.

Was ist, wenn ich eine neue Heizung einbauen muss?

Sollte Ihre Öl- oder Gasheizung nicht repariert werden können und ausgetauscht werden müssen, gibt es gestaffelte Übergangsfristen. So dürfen bis zum Ablauf der Wärmeplanungsfristen weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, die allerdings ab 2029 mit einem wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff betrieben werden müssen.

Im Einzelnen muss der EE (Erneuerbare Energien)-Anteil

2029 mindestens 15%
2035 mindestens 30%
2040 mindestens 60%
2045 - 100%

betragen.

  • Zu den regenerativen Energien zählt übrigens auch das biogene Flüssiggas von TEGA.

Von den Regelungen ausgenommen sind Heizungen, die bis zum 19. April 2023 beauftragt wurden und bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden, sowie alle Heizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden.

WICHTIG: Vor dem Einbau neuer Gasheizungen muss man sich durch sachkundige Personen wie Heizungsbauer, Energieberater oder Schornsteinfeger beraten lassen.

Neue Heizung für Ihr Haus? Welche ist empfehlenswert?

TEGA empfiehlt Bestandsgebäude wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser von Ihrem Heizungs-und Klimafachbetrieb mit einer Hybridheizung, die Multisplit-Klimaanlage und Gas-Brennwerttechnik kombiniert, umrüsten zu lassen. Denn mit einer solchen Hybridheizung können Sie kostengünstig, umweltfreundlich und zuverlässig heizen. Sollten Sie Ihr Haus in den letzten Jahren schon mit einer modernen Gas-Brennwertheizung ausgestattet haben, können Sie diese in der Regel problemlos mit Erd- oder Flüssiggas betreiben.

Was ist eine Split-Klimaanlage und was sind ihre Schwächen?

Eine Split-Klimaanlage ist relativ einfach in Wohnräumen installierbar, weil lediglich eine Multisplit-Außeneinheit im Freien sowie bis zu 6 Innen-Wandgeräte montiert und mit kleinen, flexiblen Kältemittelleitungen verbunden werden müssen. Es sind also weder Fußboden- noch Wandheizungen bzw. Wärmepumpenheizkörper erforderlich, die in vielen Bestandsgebäude bzw. Altbauten meist gar nicht vorhanden sind und eine Nachrüstung dann nur durch immens hohen und kostspieligen Aufwand möglich wäre. So eine Split-Klimaanlage funktioniert im Grunde wie eine Luftwärmepumpe: Man kann damit in den Sommermonaten kühlen und in den Wintermonaten heizen – letzteres sehr wirtschaftlich, allerdings nur bis zu einer gewissen Außentemperatur.

Denn die Wirtschaftlichkeit einer Split-Klimaanlage wird durch den sogenannten SCOP-Wert bestimmt und der ist abhängig von der Außentemperatur. Heißt: Je wärmer es draußen ist, desto besser ist der SCOP-Wert und somit Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit der Split-Klimaanlage, weil jedes Grad mehr an Außentemperatur den Stromverbrauch der Anlage verringert. Gut im Sommer. Doch wie sieht’s im Winter aus? Da offenbart sich die große Schwäche eine Split-Klimaanlage, weil ihre Heizleistung immer geringer wird, je kälter es ist. Fällt die Außentemperatur schließlich unter einen bestimmten Minusgradbereich, hat eine Split-Klimaanlagen einen so schlechten SCOP-Wert, dass sie zum einen extrem viel Strom für die Beheizung der Wohnräume verbraucht und zum anderen die Heizleistung nicht mehr ausreicht.

Gas-Brennwerttechnik ist die ideale Ergänzung zur Split-Klimaanlage

Um auch an besonders kalten Wintertagen eine zuverlässige und wirtschaftliche Wohnraumbeheizung sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, eine Split-Klimaanlage mit einem Gas-Brennwertgerät zu kombinieren. Dadurch erhalten die eine Hybridheizung, die im Winter Ihre Energiekosten gegenüber einer reinen Split-Klimaanlage deutlich senken kann und zugleich auch bei extremer Kälte angenehme Wärme in Ihren Wohnräumen garantiert. Ihre vorhandenen Heizkörper können Sie natürlich bei Einbau eines Gas-Brennwertgeräts weiter nutzen.

Das Umschalten der beiden System Ihrer Hybridheizung übernimmt eine übergeordnete Multiregelung: Ist es draußen zu kalt, wird die Gas-Brennwertanlage ein- und die Multisplit-Klimaanlage abgeschaltet – ganz automatisch. Ferner übernimmt die Gas-Brennwertanlage die komplette Warmwasserbereitung.

Bei dieser Umsetzung wird die Wärmeversorgung mit 65-Prozent Erneuerbaren Energien, wie im Gebäudeenergiegesetz GEG gefordert, im Regelfall komplett erfüllt.

Wenn Sie zum Heizen biogenes Flüssiggas von TEGA verwenden, können Sie diese Anlagenvariante sogar zu 100 % mit erneuerbaren Energien betreiben.

Gas-Brennwerttechnik – passt perfekt zu Ihrer Öl- oder atmosphärischen Gasheizung

Bestehende Ölheizungen oder normale atmosphärische Gasheizungen können kostengünstig durch Gas-Brennwertheizungen umgestellt und so auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.

Gas-Brennwertanlagen können auch mit Solarthermie kombiniert werden

Besonders clever: Eine Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie zu kombinieren. Die Solarthermie-Anlage übernimmt dann in der sonnigen Jahreszeit die Warmwasserbereitung – und dies, dank der Nutzung von Sonnenenergie, völlig kostenlos und absolut klimaneutral.

So kann man in einem 4-Personen-Haushalt bis zu 60% der für Warmwasser benötigten Energie jährlich sparen. Bei Häusern mit Flächenheizungen kann die Solarenergie auch die Heizung unterstützen und so zusätzlich Geld sparen. Deshalb amortisiert sich die Investition für den Einbau einer kombinierten Gas-Brennwert-/Solarthermie-Anlage auch relativ schnell, zumal es für den Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien großzügige Förderungen durch den Bund gibt.

Förderungen für den Heizungstausch

Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wird vom Bund über die KfW erheblich gefördert.

So gibt es ab diesem Jahr hierfür 30% Grundförderung für die regenerative Heizungsanlage, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist aber auch eine Förderung von bis zu 70% möglich (der Einbau der Gasbrennwertanlage mit notwendigem Zubehör wie Abgasanlage, Gasleitung, Gastank usw. ist nicht mehr förderfähig).

Diese Fördermöglichkeiten gelten allerdings aktuell nur für schon errichtete Einfamilienhäuser mit nur einer Wohnung und auch nur bis zu förderfähigen Kosten von max. 30.000 €. Die Antragstellung für die Förderung ist voraussichtlich ab 27.02.2024 über die KFW-Seite möglich, wobei man sich auch schon vorher für den Zuschussantrag anmelden kann (Näheres siehe KfWLink unten). Wer eine Zuschusszusage hat, kann zusätzlich einen vergünstigen KfW-Kredit über seinen Finanzierungspartner (z. B. Ihr Geldinstitut) beantragen lassen.

Für alle anderen Gebäude wie Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften, Nichtwohngebäude, vermietete oder gewerblich genutzte Gebäude können diese Förderinstrumente dann, so die Planung, bis spätestens Anfang August 2024 beantragt werden.

Konkrete Förderbedingungen sollten mit einem Heizungsexperten oder Energieberater vorab besprochen und geklärt werden.

Hinweis: Die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz oder einer Fachunternehmerin oder eines Fachunternehmers für den Heizungstausch sowie der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung sind Voraussetzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.

Grundsätzlich gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, kann auch keine Förderung mehr gewährt werden.

Alle Details zu Förderung beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung erfahren Sie hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/

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