TEGA - Technische Gase und Gasetechnik GmbH

Leistungsstark in Flüssiggas und Kältemittel

Entlastungen für Flüssiggas-Kunden

Die Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich nun auch auf Entlastungen für Haushalte geeinigt, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" wie Flüssiggas, Heizöl oder Pellets heizen.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen in unseren FAQ's zusammengefasst.

Hybridheizung: Kombinieren Sie Ihre bestehende Flüssiggasheizung mit einer Wärmepumpe

Viele Besitzer von Flüssiggasheizungen machen sich derzeit Sorgen, denn der Einbau einer neuen Heizung, die allein mit Flüssiggas betrieben wird, soll ab 2024 nicht mehr erlaubt werden. 

Doch bevor Sie sich voreilig von Ihrer Flüssiggasheizung verabschieden, sollten Sie weiterlesen, denn Sie können Ihre bestehende Flüssiggasheizung einfach mit einer Wärmepumpe kombinieren. Die geplante Gesetzesänderung betrifft allein neu zu installierende Heizungen.

Wenn Sie aber Ihr bestehende Flüssiggasheizung klimafreundlich modernisieren wollen, haben Sie mit einer Hybridheizung auch nach 2024 noch eine gute Alternative. 

Durch eine intelligente Steuerung trägt die Luftwärmepumpe die Grundlast. Erst unterhalb einer gewissen Außentemperatur übernimmt dann die bestehende Gasbrennwertheizung. Somit liegen Sie über den vorgegebenen 65 Prozentwert und haben aber gleichzeitig die Sicherheit, auch bei kalten Temperaturen, kostengünstig zu heizen.  

Sollten biogene Flüssiggase künftig in größeren Mengen zur Verfügung stehen, sind Sie in alle Richtungen „zunkunftsoffen“. 

Mit einer Hybridheizung verbinden Sie die Vorteile der beiden Heizsysteme und können außerdem von staatlichen Fördergeldern für die Wärmepumpe profitieren. Mit der Ergänzung Ihrer Flüssiggasheizung mit einer zusätzlichen Wärmepumpe satteln Sie auf ein klimafreundliches Heizsystem um und machen Ihr zu Hause fit für die Zukunft.

Gleichzeitig können Sie von den aktuellen Zuschüssen profitieren, denn der Staat bezuschusst Wärmepumpen deutlich, mit Förderprämien von 30−50 Prozent.

Trotzdem ist wichtig zu wissen, dass eingebaute Gasheizungen einem Bestandsschutz unterliegen.  

Dies bedeutet, dass Sie Ihre bestehende Flüssiggasheizung auch weiterhin betreiben können.


 

Informationen zur Umsatzsteuersenkung für Flüssiggas (LPG) sowie zur Gaspreisbremse

Wichtige Informationen zur Umsatzsteuersenkung für Flüssiggas (LPG) sowie zur Gaspreisbremse finden Sie in unseren Häufig gestellten Fragen (FAQs) unter der Kategorie 'Flüssiggas im Tank' und den Stichwörtern 'Umsatzsteuersenkung' und 'Gaspreisbremse'.

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Wir sind zertifiziert

Qualität, Sicherheit, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz spielen bei TEGA und in der gesamten DCC-Group eine überdurchschnittlich große Rolle. Dass dies kein bloßes Lippenbekenntnis ist, zeigen die erfolgreichen Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2015 und nach DIN EN ISO 14001:2015. Das Qualitätsmanagementsystem der TEGA wurde bereits 1996 eingeführt. Seit November 2015 ist unser Umweltmanagementsystem zertifiziert.

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