Leider wurden auch wir erst am 01.11.2022 vom Bundesfinanzministerium für Finanzen informiert, dass die Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 7 % nicht nur Erdgas (LNG,) sondern auch Flüssiggas (LPG) betrifft.
Wärmeversorgung und Kochen sind die beiden vom Bundesfinanzministerium begünstigten Nutzungsarten. Weitere Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass Flüssiggas (LPG) vom Versorgungsunternehmen per Tankwagen zum Endkunden transportiert wird.
NICHT begünstigt werden somit Flaschengas, Autogas und Treibgas.
Der Begriff „Wärmeversorgung“ ist hier nicht näher definiert. In Analogie zu § 1a Nr. 12 EnergieStG kann davon ausgegangen werden, dass Anwendungen erfasst sind, bei denen „das Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme“ erfolgt.
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.