Vertriebspartnerschulung
Online-Unterweisung für Gasflaschen-Händler
Nach § 12 ArbSchG ist der Kunde verpflichtet, seine Mitarbeitenden regelmäßig und angemessen zu unterweisen. Dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten, die mit Gefahren verbunden sind, wie der Umgang mit Gefahrstoffen wie Gasflaschen.
Diesbezüglich ermöglicht TEGA dem Kunden und seinen Mitarbeitern auf freiwilliger Basis die Teilnahme an entsprechenden jährlich durchgeführten Online-Unterweisungen. TEGA ist nicht zur Gewährung der Teilnahme des Kunden an den Online-Unterweisungen verpflichtet und ermöglicht die Teilnahme unentgeltlich und ohne Rechtsbindungswillen. Ein Anspruch des Kunden oder seiner Mitarbeiter auf die Teilnahme an den Online-Unterweisungen besteht nicht. TEGA schuldet weder eine bestimmte Qualität der Online-Unterweisungen noch einen Erfolg dieser und übernimmt auch keine Haftung hierfür. Insbesondere findet auch keine Überwachung des Lernerfolges des Kunden oder seiner Mitarbeiter bzgl. der Online-Unterweisungen statt. TEGA behält sich vor, die Gewährung der Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen.
Nach Abschluss der Online-Unterweisung erhält der TEGA-Vertriebspartner eine Teilnahmebestätigung.
