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Kältemittel - Service

Prüfgrundlage

Ortsfeste Kältemittelanlagen, von denen aufgrund eines inneren Überdrucks Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen, werden in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV als überwachungsbedürftige Anlage und ihre Anlagenteile sind in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich des Betriebs durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. Der Betreiber hat die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln.

Tankprüfung

Druckbehälteranlagen, Füllanlagen und Leitungen für Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten sind überwachungsbedürftige Anlagen, die in bestimmten Intervallen wiederkehrend geprüft werden müssen. Die Intervalle sind von der Betriebsart, der Druckstufe, den Aufstellungsbedingungen und der Größe des Behälters abhängig. Die Prüfungen werden von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt.

Unser Service-Paket für Druckbehälter

  • Planung, Terminvereinbarungen und Abwicklung der Prüfung
  • Absaugen von – auch großen Mengen – Kältemittel in bereitgestellten Container
  • Herstellung der Begehbarkeit des Behälters, d. h. die Evakuierung des Behälters und das Öffnen des Mannlochdeckels
  • Unterstützung des Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstelle bei der Begehung des Behälters.
  • Verschließung und Evakuierung des Behälters
  • Befüllung der geprüften Anlage mit neuem Kältemittel und Inbetriebnahme
  • Verwertung des „besonders überwachungsbedürftigen Abfalls“ nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Weitere Informationen
Prüfung von Kältemittelbehältern







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