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Kältemittel - R 134a Info

Information zum Kältemittel R 134a

In der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen wird angeordnet, dass in neuen Fahrzeugserien für die Klimaanlagen ein Kältemittel mit einem GWP (Global Warming Potential) < 150 eingesetzt werden muss.

Somit fällt das Kältemittel R 134a mit einem GWP-Wert = 1300 als Kältemittel in den neuen Fahrzeugserien ab 2011 weg. In Zukunft wird ein Ersatzkältemittel wie R 1234yf oder R 744 zum Einsatz in den Klimaanlagen kommen. Eine endgültige Festlegung bzgl. der Wahl des Kältemittel ist seitens der Automobilindustrie bisher noch nicht getroffen worden.

Aus den hier genannten Gründen resultiert nun oftmals die Annahme, dass das Kältemittel R 134a verboten wird. Dies ist so nicht korrekt, weil in der Verordnung kein Stoff verboten wird, sondern eine neue Grenze des GWP-Wertes bzgl. des Treibhauseffektes gesetzt wurde.

Die Verordnung gilt für die Fahrzeugklassen N - LKW und M - PKW.
Der Einsatz eines neuen Kältemittels für Klimaanlagen ab 2011 gilt nicht für land- oder forstwirtschaftliche Maschinen.
Damit sind die Traktoren und Mäh-Maschinen ausgenommen - diese haben die Fahrzeugklasse T und können weiterhin das Kältemittel R 134a verwenden.

Die Verordnung entnehmen Sie dem Download-Bereich unten.

 

Weitere Informationen
F-Gase-Richtlinie (Emissionen aus Klimaanlagen)







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